01.11.2006 | Rückwirkendes Ereignis
Erweiterung des Realsplittings ist möglich
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten können jährlich mit bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Der BFH (28.6.06, XI R 32/05, Abruf-Nr. 062753) hat nunmehr entschieden, dass eine betragsmäßige Erweiterung eines bereits vorliegenden begrenzten Antrags möglich ist. Hierin sieht der BFH ein rückwirkendes Ereignis, sodass die Einkommensteuererklärungen gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden können.
Praxishinweis: Geber und Empfänger können ihren Antrag bzw. ihre Zustimmung nicht (auch nicht übereinstimmend) zurücknehmen. Im Gegensatz zu der oben entschiedenen Erweiterung ist eine nachträgliche Einschränkung des Realsplittings folglich nicht möglich (BFH 22.9.99, XI R 121/96, BStBl II 00, 218).