08.09.2009 | Sachzuwendungen
§ 37b EStG: Pauschalierung im Nachhinein möglich
Für das Wahlrecht zur Pauschalierung nach § 37b EStG gibt es keine gesetzliche Ausschlussfrist, bis zu welchem Zeitpunkt die pauschale Einkommensteuer anzumelden ist. Nach den Ausführungen des BMF (29.4.08, IV B 2 - S 2297-b/07/0001, Rn. 7) ist die Entscheidung zur Pauschalierung spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres der Zuwendung zu treffen. Dabei ist es zulässig eine geänderte Lohnsteuer-Anmeldung für den Dezember des Vorjahres abzugeben und darin erstmals die pauschale Einkommensteuer anzumelden, solange das verfahrensrechtlich noch möglich ist (LfSt Bayern 26.6.09, S 2297 a.1.1-1 St32/St33, Abruf-Nr. 092436).
Somit gelingt die erstmalige Erklärung auch dann noch im Nachhinein, wenn die Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer bisher nicht pauschal besteuert wurden.