01.01.2004 | Selbstständige und Freiberufler
Formular EÜR kommt nun doch erst 2005
Viele Kanzleien haben ihre Mandanten bereits eingängig hinsichtlich des neuen Formulars EÜR beraten oder vorsorglich die Gewinnermittlung angepasst. Dieses Vorgehen war nun erst einmal umsonst. Denn das Formular EÜR kommt nun doch erst 2005. Was ist passiert?
Im § 60 Abs. 4 EStDV steht bereits, dass ab 2004 Selbstständige und Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG der Steuererklärung zwingend die Anlage EÜR beizufügen haben. Den zweiseitigen Vordruck hatte das BMF mit Schreiben vom 17.10.03 (BStBl I, 502) vorgestellt. Auf 82 Zeilen sind Betriebseinnahmen und -ausgaben sowie ein Betriebsvermögen detailliert aufzuschlüsseln. Die Anleitung zum Vordruck mit komplizierten Hinweisen lässt Freiberufler oder Kleinunternehmer eher verzweifeln als Lösungen finden.
Kein Wunder, dass es von nahezu allen Seiten Kritik am Formular gab. Das BMF versuchte daraufhin, die Gemüter zu beruhigen – in Form einer Pressemitteilung vom 22.9.04, ohne jedoch langfristig Abstriche an den erwünschten Angaben zu machen.
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