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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    So machen Sie bei der Einnahmen-Überschussrechnung alles richtig! - Teil 2

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund

    | Im zweiten Teil der Beitragsserie zur Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zeigt MBP, welche Wirtschaftsgüter dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet werden müssen und wo Gestaltungsspielräume bestehen (gewillkürtes Betriebsvermögen). Zudem wird dargestellt, was bei einem Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR (und umgekehrt) zu beachten ist. |

    1. Umfang des Betriebsvermögens

    Ein Wirtschaftsgut gehört entweder zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen. Nach R 4.2 Abs. 1 EStR ist hier wie folgt zu unterscheiden:

     

    • Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind notwendiges Betriebsvermögen.