12.01.2010 | Solidaritätszuschlag
Steuerbescheide ergehen nur noch vorläufig
Das FG Niedersachsen (25.11.09, 7 K 143/08, Abruf-Nr. 093895) hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt. Um einer Flut von Einsprüchen vorzubeugen hat das BMF (7.12.09, IV A 3 - S 0338/07/10010) reagiert und den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst. Steuerbescheide ab 2005 sollen in diesem Punkt vorläufig ergehen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132767