01.12.2006 | Sozialversicherung
Gesundheitsreform 2006 – Wesentliche Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mit der Umsetzung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006 hat die Große Koalition am 5.10.06 umfassende Veränderungen auf der Einnahmen- wie der Ausgabenseite im deutschen Gesundheitswesen beschlossen, die nach Auffassung der Regierungsparteien:
- die Qualität der Versorgung verbessern,
- die Wirtschaftlichkeit durch Erhöhung der Transparenz und Intensivierung des Wettbewerbs verbessern,
- die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten erweitern,
- den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligen vermindern und
- in Zukunft die Gesundheitsausgaben der Krankenversicherung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern) zunehmend aus Steuermitteln sichern werden.
Mögliche Änderungen
Ein Ziel ist es, einen umfassenden Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger im Krankheitsfall zu schaffen. Künftig haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit, sich umfassend krankenzuversichern. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, erhält ein Rückkehrrecht in seine letzte Versicherung. Dieses gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
Gesundheitsfonds
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf längerfristig tragfähigere Fundamente gestellt werden. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird künftig bundeseinheitlich festgelegt. Dazu soll ab dem 1.1.09 ein Gesundheitsfonds gebildet werden, der die Beiträge u.a. der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bündelt. In den Fonds fließen ab 2009 auch die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um eine Grundpauschale sowie alters- und risikoadjustierte Zuschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen der Krankenkassen. Soweit Krankenkassen nach Ausschöpfung ihrer Wirtschaftlichkeitsreserven mit diesen Zuweisungen finanziell nicht auskommen, müssen sie einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf 1 v.H. des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Feste oder prozentuale Zusatzbeiträge bis zu 8 EUR werden – falls für die Kasse erforderlich – ohne Einkommensprüfung erhoben. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln. Die Überforderungsklausel wird im Jahr 2011 überprüft. Die Krankenkassen werden die Möglichkeit erhalten, an ihre Versicherten überschüssige Mittel auszuzahlen.
Organisation und Wettbewerb der Krankenkassen
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