Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • MBP Mandat im Blickpunkt

    MBP Mandat im Blickpunkt

    Regular price  €0,00

    Steuererklärungen, Jahresabschlüsse oder die Betreuung von Betriebsprüfungen gehören zum „täglichen Brot“ in jeder Kanzlei. MBP Mandat im Blickpunkt hilft Ihnen, diese Kerntätigkeiten effizienter zu bewältigen. Sie erhalten konkrete Lösungen zu typischen Fällen und profitieren von nützlichen Arbeitshilfen wie z. B. Checklisten und Musterformulierungen. So gewinnen Sie mehr Zeit für beratungsintensive Mandate.


    01.03.2005 | Sozialversicherungsrecht

    Besonderheiten bei der Jahresmeldung 2004

    Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Zeitraum der Beschäftigung eines Arbeitnehmers im abgelaufenen Kalenderjahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts mit einer „Jahresmeldung“ der Krankenkasse des Beschäftigten zu melden. Für das Jahr 2004 gelten folgende Besonderheiten: Nunmehr müssen auch Jahresmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, für die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, an die Bundesknappschaft erstattet werden. Für kurzfristig Beschäftigte entfällt diese Pflicht. Die Meldung ist bis spätestens 15.4.05 bei der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse – bzw. für geringfügig entlohnte Beschäftigte bei der Bundesknappschaft – einzureichen. Dies hat entweder per Datenübertragung auf elektronischem Wege oder auf den von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Meldevordrucken zu erfolgen. Die vorstehend aufgezeigten melderechtlichen Vorschriften gelten auch im Beitrittsgebiet. 

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 37 | ID 88230

    Cart

    Your cart is empty.