07.09.2010 | Spekulationsverluste
Bringt die private Pkw-Veräußerung innerhalb von zehn Jahren eine Steuerentlastung?
von Dipl.-Finw. (FH) Bernhard Köstler, Neubiberg
Für Gebrauchsgegenstände, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle Einkünfte erzielt werden, gilt eine zehnjährige Spekulationsfrist. Demnach könnte beispielsweise der Verlust, der aus der Veräußerung eines sechs Jahre alten privaten Pkws resultiert, steuermindernd wirken. Ob das wirklich so ist und welche Änderungen das JStG 2010 vorsieht, wird nachfolgend erläutert.
1. Sonderregelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
Für Gebrauchsgegenstände, die nach dem 31.12.08 angeschafft werden und aus deren Nutzung als Einkunftsquelle Einkünfte erzielt werden, gilt nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG eine verlängerte Spekulationsfrist von zehn Jahren.
Diese Vorschrift bedeutet im Klartext: Nutzt Ihr Mandant einen privaten Pkw im Rahmen einer Fahrgemeinschaft in der Weise, dass er sich von den Mitfahrern Benzingeld zahlen lässt, erzielt er aus dieser Nutzung sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Dies hat zur Folge, dass sich die Spekulationsfrist für den Pkw von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die verlängerte Frist auch dann eintritt, wenn der private Pkw für Fahrten anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder für eine gewerbliche bzw. eine selbstständige Tätigkeit eingesetzt wird.
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