01.11.2007 | Steuerfreie Umsätze
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Der BFH hat mit Beschluss vom 9.8.07 (V B 96/07, Abruf-Nr. 073002) ernstliche Zweifel dahingehend geäußert, ob der Gesetzgeber befugt war, sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz, zu denen auch Geldspielautomaten gehören, insgesamt von der Steuerbefreiung auszunehmen.
Hintergrund
Mit der EuGH-Entscheidung vom 17.2.05 in den verbundenen Rechtssachen C-453/02 und C-462/02 wurde die frühere Unterscheidung nach nationalem Recht zwischen Glücksspiel innerhalb und außerhalb der öffentlichen Spielbanken für gemeinschaftswidrig erachtet. Eine Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG wurde daher erforderlich. Diese erfolgtemit Wirkung ab dem 6.5.06. In§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG wurde der Zusatz „sowie die Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind“ gestrichen. D.h., seit diesem Zeitpunkt sind nur die aufgrund des Rennwett- und Lotteriegesetzes tatsächlich besteuerten Umsätze steuerbefreit.
Gemeinschaftsrecht
Aufgrund der Gesetzesformulierung sind die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht steuerbefreit, weil sie nicht unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. Fraglich ist aber, ob die Neufassung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
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