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  • 01.12.2006 | Steuerkonto

    Steuerkontoabfrage über ELSTER-Online-Portal

    Mit der Einführung der ELSTER-Steuerkontoabfrage wird Steuerberatern und Bürgern nunmehr in einigen Regionen die Möglichkeit eröffnet, via Internet Einsicht in das eigene sowie das Speicherkonto der Mandanten zu nehmen. Damit soll die Kommunikation von Finanzverwaltung und Kanzlei verbessert werden. Telefonische oder schriftliche Auskünfte entfallen insoweit. Ziel der Steuerkontoabfrage ist eine orts- und zeitunabhängige Einsichtnahme. Dabei wird jeweils der Datenstand des Vortages angezeigt. Dieses Verfahren befindet sich in den Ländern Hessen, Berlin, Sachsen und Bayern im Einsatz, andere Bundesländer wollen zügig folgen. Für DATEV-Anwender besteht die Möglichkeit, die Steuerkontoabfrage über eine hauseigene Software zu nutzen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Steuerkontoabfrage ist zunächst die Registrierung im ELSTER-Online-Portal durch die Wahl der Signaturkarte unter der Rubrik Sicherheit. Nach dem Login kann anschließend im privaten Bereich unter der Rubrik „Dienste“ die Einsichtnahme in das Steuerkonto beantragt werden. Daraufhin erhält der Steuerpflichtige ein Zustimmungsschreiben, das er unterschrieben zurücksenden muss. Das Steuerkonto wird dann freigeschaltet und der Antragsteller hierüber informiert. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter den Abruf-Nrn. 063317 und 063318. 

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 200 | ID 88402