· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die neue Kleinunternehmerregelung ab 1.1.25
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Bedingt durch eine Änderung des EU-Rechts muss auch Deutschland seine Regelungen zum Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zum 1.1.25 umfassend ändern. Dies erfolgt durch das JStG 2024, dem der Bundesrat am 22.11.24 zugestimmt hat. Neben vielen Anpassungen am bisherigen System kann die Regelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Hierzu wird ein neues Meldeverfahren in § 19a UStG eingeführt. |
1. Musterfall
Die bisherige und die neue Rechtslage werden an diesem Beispiel verdeutlicht:
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Der deutsche Händler U hat folgende Umsätze: | ||
Inländische Umsätze 2023 | 20.000 EUR | |
Prognose für 2024 | 25.000 EUR | |
Tatsächliche inländische Umsätze 2024 | 23.000 EUR | |
Umsätze 2024 in den Niederlanden | 1.000 EUR | |
Umsätze 2024 in Belgien | 20.000 EUR | |
Prognose für 2025 | 40.000 EUR | |
Tatsächliche inländische Umsätze 2025 | 120.000 EUR | (bis 30.9.25: 99.999 EUR) |
Umsätze 2025 in den Niederlanden | 5.000 EUR | |
Umsätze 2025 in Belgien | 20.000 EUR |
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