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  • 01.12.2006 | Steuernummer

    Die „alte“ Steuernummer hat ausgedient – 2007 soll die Identifikationsnummer kommen

    Die Einführung eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals statt der bisherigen Steuernummer über § 139b AO war bereits durch das Steueränderungsgesetz 2003 vorgesehen, hatte sich aber aufgrund technischer Probleme immer weiter verzögert. Nun ist die Umsetzung zum 1.7.07 realistisch. Über den Bundesrat (3.11.06, BR-Drs. 705/06) wurde die entsprechende Initiative gestartet.  

    Einführung einer dauerhaften Identifikationsnummer

    Die neue Kennziffer gilt beispielsweise für die Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG sowie bei der EU-Zinsrichtlinie. Anleger mit ausländischem Wohnsitz müssen ihrer Bank neben Namen und Anschrift auch diese Identifikationsnummer zur Verfügung stellen, deutsche Sparer waren davon mangels Kennziffer bislang noch ausgenommen. Flankiert wird die Einführung über Änderungen im Jahressteuergesetz, wonach die Meldebehörden gem. § 139b Abs. 6 AO jedem registrierten Einwohner ein vorläufiges Bearbeitungsmerkmal vergeben, das dann an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) übermittelt wird. Dabei sollen folgende Daten meldepflichtig erfasst werden: 

     

    • Familienname (mit Namensbestandteilen), frühere Namen,
    • Vornamen, Doktorgrad,
    • Ordensnamen/Künstlernamen,
    • Tag und Ort der Geburt sowie Geschlecht,
    • gegenwärtige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung,
    • zuständige Finanzbehörde,
    • Sterbetag und

     

    Die Vergabe des vorläufigen Bearbeitungsmerkmals wird voraussichtlich Mitte 2007 erfolgen. Von Bonn aus erhalten dann die Meldeämter die zugeteilte Identifikationsnummer zur Speicherung im Melderegister.