01.05.2007 | Überwachungs-Netzwerk
Immer mehr Mandanten geraten durch das Kontenabrufverfahren in den Fokus der Behörden
Nicht jedem Mandanten sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung deutscher Behörden bewusst. Herrscht doch vielfach noch die Auffassung, was bis jetzt noch nicht entdeckt wurde, wird auch künftig nicht auffallen. Dieser Meinung sollte der Berater jedoch zügig entgegensteuern, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen. Der Beitrag zeigt, welche Verbindungen zwischen den Behörden bereits bestehen und in welchem Ausmaß diese genutzt werden.
1. Automatisierte Abfrage von Kontenstammdaten
Nach dem Auslaufen der Steueramnestie wurde die verfassungsmäßig umstrittene Regelung zur automatisierten Abfrage von Kontostammdaten eingeführt. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums dient diese Maßnahme ausschließlich der gleichmäßigen Besteuerung aller Bürger. Die seit dem 1.4.05 zur Verfügung stehende Möglichkeit der Kontenabfrage wurde in 2005 im Schnitt 1.000 Mal im Monat genutzt. Ab Januar 2006 stieg die Zahl bereits auf über 2.000 und mit Hilfe einer neu entwickelten Software sollen ab August 2007 bereits 5.000 Abrufe pro Monat möglich sein. Die wachsende Zahl an Abfragen hängt mit der zunehmenden Kompatibilität der Softwareprogramme von Kreditinstituten und der Finanzbehörden zusammen. Seit Anfang Februar 2006 besteht im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens auch die Möglichkeit, Auskunft über Bankverbindungen deutscher Kunden in Österreich zu erhalten.
2. Überwachungs-Netzwerk: Gläserne Bankkunden
Der Staat verschärft die Kontrollen gegenüber seinen Bürgern: Seit dem 1.4.05 können die Finanzämter Stammdaten von Bankkunden automatisiert abrufen und durch Auswertung der Ertragsaufstellungen Kontenbewegungen nachvollziehen. Ferner ermöglicht das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit neben den Finanz- auch den Arbeits-, BaföG- und Sozialämtern sowie den Wohngeldstellen über das Finanzamt Bankstammdaten in Deutschland automatisch abzufragen. Und obwohl die Banken bereits vor April 2005 für die Steuerfahndung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Daten zum automatisierten Kontoabruf bereithalten mussten, wird künftig eine erheblich höhere Anzahl an Kontenabfragen zu erwarten sein, da die Bundessteuerverwaltung ihre Behördenstruktur angepasst hat.
So wurde das bisher zuständige Bundesamt für Finanzen in drei neue Behörden aufgeteilt. Dabei ist für alle steuerlichen Aufgaben ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Diese neuen Strukturen ermöglichen es der Finanzverwaltung, ihre Kontrollmöglichkeiten noch effektiver zu nutzen.
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