08.04.2009 | Umsatzsteuer
BFH: Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung und Eigennutzung
Wenn ein Gebäude zum Teil steuerfrei vermietet und zum Teil für private Wohnzwecke genutzt wird, besteht insgesamt kein Anspruch auf einen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes (BFH 8.10.08, XI R 58/07, Abruf-Nr. 090492). Der BFH weist darauf hin, dass sich ein Vorsteueranspruch weder aus den nationalen Vorschriften noch aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ergibt. Damit schränken die Richter aus München die Möglichkeiten durch die Seeling-Rechtsprechung des EuGH bei gemischt genutzten Immobilien insoweit ein, als das Gebäude hierfür zumindest teilweise für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden muss.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 58 | ID 125967