11.05.2009 | Umsatzsteuer
BFH: Zwingend den Lieferzeitpunkt angeben
Um die Vorsteuer erfolgreich geltend machen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. U.a. muss der Unternehmer eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzen. Diesbezüglich stellte der BFH (17.12.08, XI R 62/07, Abruf-Nr. 090834) klar, dass der Zeitpunkt der Lieferung in der Rechnung auch dann zwingend anzugeben ist, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Ausnahmen gibt es nur für Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 76 | ID 126906