01.11.2006 | Umsatzsteuer
Grenze für Kleinbetragsrechnungen angehoben
Als Kleinbetragsrechnungen im Sinne von § 33 S. 1 UStDV gelten ab 1.1.07 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis zu 150 EUR (bisher 100 EUR). So sieht es das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse vor. Anzuwenden ist diese Regelung bereits, wenn das Entgelt oder Teilentgelt für eine ab 2007 erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung vor dem 1.1.07 gezahlt wurde, so ein aktuelles BMF-Schreiben vom 18.10.06 (IV A 5 - S 7285 - 7/06).
Praxishinweis: Anzahlungsrechnungen, die in 2006 erstellt werden, deren Leistung jedoch erst 2007 erbracht werden, brauchen bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR nicht den vollen Anforderungen nach § 14 Abs. 4 UStG genügen. Sie müssen lediglich die nach § 33 UStDV notwendigen Angaben enthalten.
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 181 | ID 88389