09.05.2011 | Umsatzsteuer
Rechnungskorrektur wirkt nicht zurück
Auf Anfrage des DStV hat das BMF im März 2011 zu umsatzsteuerlichen Fragen Stellung bezogen. Dabei ging es u.a. um eine mögliche Rückwirkung der Rechnungskorrektur, die in der Literatur aus einem Urteil des EuGH (15.7.10, C-368/09) geschlussfolgert wurde. Das BMF interpretiert das Urteil jedoch dergestalt, dass dort keine Rückwirkung ausgesprochen wurde. Somit wird der Vorsteuerabzug weiterhin erst in dem VZ gewährt, in dem der Leistungsempfänger eine korrigierte Rechnung erhält.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 73 | ID 144788