06.08.2010 | Umsatzsteuer
Rechtsprechungsänderung: Prämie für Car-Garantie ist nicht mehr umsatzsteuerfrei
von Georg Nieskoven, Troisdorf
Beim Fahrzeugerwerb nehmen viele Käufer das Angebot des Händlers wahr, gegen eine Zusatzprämie eine Garantieverlängerung zu erwerben. Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung resultierten aus der Car-Garantie umsatzsteuerfreie Erträge. Diese Rechtsprechung hat der XI. Senat des BFH (10.2.10, XI R 49/07, Abruf-Nr. 101104) nunmehr aufgegeben.
Sachverhalt
Unternehmer H betrieb einen Kfz-Handel mit angeschlossener Reparaturwerkstatt und erwirtschaftete insofern auch Erlöse aus Garantieverlängerungsvereinbarungen (Car-Garantie). Den Vertragsbedingungen lag ein Kombi-Modell zugrunde, wonach der Käufer beim Ausfall bestimmter Fahrzeugbauteile ein Wahlrecht hatte. Er konnte die Reparatur durch seinen Händler vornehmen lassen oder den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen und die Reparatur durch einen anderen Vertragshändler durchführen lassen.
Während H seine Erlöse aus der Car-Garantie unter Hinweis auf die bisherige BFH-Rechtsprechung als umsatzsteuerfreie Erträge erklärte, ging das FA nach einer Außenprüfung von deren Umsatzsteuerpflicht aus. Nach erfolglosem Einspruch gab das FG dem H zwar erstinstanzlich Recht. Der BFH bestätigte jedoch die fiskalische Gegenposition einer (eigenständigen) umsatzsteuerpflichtigen Leistung.
Anmerkungen
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