12.04.2010 | Umsatzsteuer
Speisenlieferung versus Restaurationsleistung: Der BFH fragt den EuGH
von Georg Nieskoven, Troisdorf
Bereits mehrfach hatte sich der BFH in jüngerer Zeit damit beschäftigt, wann die bei einer Speisenlieferung erbrachten Dienstleistungen den Gesamtvorgang zu einer regelbesteuerten Restaurationsdienstleistung werden lassen. Zu verschiedenen Verzehrsituationen haben der V. und der XI. Senat des BFH dem EuGH in insgesamt vier Vorabentscheidungsersuchen einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt (BFH 15.10.09, XI R 6/08 und XI R 37/08; 27.10.09, V R 3/07 und V R 35/08). Die Verfahren setzte der BFH bis zur Entscheidung des EuGH aus.
1. Partyservice
Sachverhalt
Partyserviceunternehmer P lieferte seinen Kunden die Speisen in verschlossenen Warmhaltebehältnissen und stellte auf Wunsch auch Geschirr, Besteck, Partytische bzw. Bedienpersonal zur Verfügung. Während P nur die flankierenden Dienstleistungen der Regelbesteuerung unterwarf und die Speisenlieferung mit 7 % versteuerte, gingen FA und FG von vollumfänglich dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsleistungen aus.
BFH-Beschluss (15.10.09, XI R 6/08, Abruf-Nr. 093950)
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