08.06.2011 | Umzugskosten
Praxisrelevante Steuertipps zum Umzug
von StB Dipl.-Bw. Thorsten Normann, Olsberg
Nicht zuletzt, weil die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt immer mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern verlangen, nimmt die Zahl der beruflich bedingten Umzüge zu. Ein Anlass, um sich mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Umzugskosten näher zu beschäftigen.
1. Berufliche Veranlassung
Umzugskosten gehören grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Sie können jedoch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Nach Ansicht der Verwaltung (H 9.9 „Berufliche Veranlassung“ LStH 2011) ist der Umzug z.B. beruflich veranlasst, wenn
- sich durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt,
- der Umzug im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird (z.B. der Ein- oder Auszug in eine Dienstwohnung),
- der Umzug aufgrund der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung erfolgt.
1.1 Erhebliche Entfernungsverkürzung
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