· Fachbeitrag · Werbungskosten
Umzugskosten: So optimieren Sie den Werbungskostenabzug für Ihre Mandanten (Teil 2)
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| In der vergangenen Ausgabe ( MBP 23, 148 ) wurde unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung gezeigt, welche Anforderungen an einen beruflich veranlassten Umzug gestellt werden. Nunmehr wird betrachtet, welche Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt bzw. vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei erstattet werden können. |
1. Steuerfreie Erstattung oder Werbungskostenabzug
Liegt ein beruflich veranlasster Umzug vor, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitnehmer kann die tatsächlich entstandenen Umzugskosten sowie einige Pauschalen in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
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