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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Umzugskosten: So optimieren Sie den Werbungskostenabzug für Ihre Mandanten (Teil 2)

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

    | In der vergangenen Ausgabe ( MBP 23, 148 ) wurde unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung gezeigt, welche Anforderungen an einen beruflich veranlassten Umzug gestellt werden. Nunmehr wird betrachtet, welche Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt bzw. vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei erstattet werden können. |

    1. Steuerfreie Erstattung oder Werbungskostenabzug

    Liegt ein beruflich veranlasster Umzug vor, gibt es zwei Möglichkeiten:

     

    • Der Arbeitnehmer kann die tatsächlich entstandenen Umzugskosten sowie einige Pauschalen in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.