01.12.2007 | Unternehmensregister
Bundesanzeiger warnt vor falschen Bescheiden
Der Bundesanzeiger Verlag in Köln als Betreiber des Unternehmensregisters warnt in einer Presseerklärung vom 23.10.07 vor falschen Bescheiden über Eintragungsgebühren für Unternehmen. Nachdem in der Vergangenheit bereits vielfach Bekanntmachungen im Bundesanzeiger von dubiosen Firmen für „Geschäfte“ benutzt wurden, indem zumeist unsinnige Aufnahmen in Datenbanken angeboten wurden, wird gegenwärtig in besondersdreister Form versucht, bei Unternehmen abzukassieren. Unter der Firmierung „Deutsches Unternehmensregister“ verschickt ein angeblich in Frankfurt ansässiges Unternehmen Bescheide über Gebühren für Eintragungen in Register und Veröffentlichungen in Bekanntmachungsblättern, die jedenfalls zum Teil gar nicht existieren. Genannt wird u.a. auch der Eintrag in das „Bundesunternehmensregister“, für den laut Bescheid eine Gebühr von 60,47 EUR fällig wird. In perfider Form wird nicht zuletzt auch durch die dem Gebührenbescheid beigefügten Hinweise, die zum Teil zutreffende Erläuterungen zur neuen Rechtslage enthalten, unter gleichzeitiger Verwendung des Bundesadlers der Eindruck erweckt, als sei das Unternehmen hier offiziell eingebunden.
Praxishinweis: Besonders prekär ist die Situation, da es seit dem 1.1.07 in Deutschland tatsächlich ein vom BMJ geführtes Unternehmensregister gibt. Mandanten sollten über die Machenschaften umgehend informiert werden.