09.10.2008 | Unternehmenssteuerreform 2008
Anwendungsschreiben klärt Zweifelsfragen zur Gewerbesteuer-Hinzurechnung
von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden umfangreiche gewerbesteuerliche Änderungen verabschiedet, die bereits zum 1.1.08 in Kraft getreten sind. Insbesondere bei den neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften gab es Klärungsbedarf. Daher hat die Finanzverwaltung am 4.7.08 einen koordinierten Ländererlass veröffentlicht, der die Grundsätze rund um das Thema „Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG“ erläutert (Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautende Erlasse vom 4.7.08, Abruf-Nr. 082530). Die wichtigsten Passagen haben wir für Sie aufbereitet.
1. Allgemeines zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
Die folgende Übersicht zeigt die Hinzurechnungstatbestände und die vom Gesetzgeber festgesetzten Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 Buchstabe a bis f GewStG:
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Wichtig: Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb sind nur solche Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung auch als Betriebsausgaben berücksichtigt wurden.
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