09.11.2009 | Verfahrensrecht
Klageerhebung auch per E-Mail zulässig
Einer wirksamen Klageerhebung per E-Mail steht nicht entgegen, dass der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Denn dass eine solche zwingend erforderlich wäre, sieht weder die FGO noch die ERVVO (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen) vor (FG Düsseldorf 9.7.09, 16 K 572/09, Abruf-Nr. 093114).
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 186 | ID 131378