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  • 01.06.2005 | Verhaltensknigge für den Steuerfachgehilfen

    Taktieren in der Schlussphase einer Betriebsprüfung

    von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    Die letzte Phase einer Betriebsprüfung entscheidet darüber, wie hoch die Steuernachzahlung für Ihren Mandanten letztendlich ausfallen wird. Welche Verhaltenstaktiken sich für diese Schlussphase anbieten, wie das Finanzamt meist agiert und welche Möglichkeiten der Einwirkung Sie auch nach einer ergebnislosen Schlussbesprechung noch haben, erläutern wir Ihnen in unserem dritten Praxisbeitrag zu dem Dauerbrenner-Thema „Betriebsprüfung“. * 

    Schlussbesprechungstermin beantragen

    Hat der Betriebsprüfer mehrere Feststellungen gemacht, bitten Sie ihn um eine Schlussbesprechung. Bei diesem persönlichen Gespräch kommen alle Sachverhalte nochmals auf den Tisch und werden ausgiebig diskutiert. Dass sämtliche Feststellungen angesprochen werden – auch die einfachen und unstrittigen – hat einen entscheidenden Vorteil. Signalisieren Sie nämlich, dass Sie mit einer Änderung ganz und gar nicht einverstanden sind, kann es durchaus vorkommen, dass der Betriebsprüfer zur Beendigung der Prüfung in beiderseitigem Einverständnis auf die eine oder andere kleinere Feststellung verzichtet. Doch bevor die Schlussbesprechung stattfindet, sollten Sie folgende Schritte einhalten: 

     

    • Schritt 1: Bitten Sie den Prüfer darum, Ihnen sämtliche Feststellungen schriftlich darzulegen.
    • Schritt 2: Zwischen Aushändigung der Feststellungen und der Schlussbesprechung sollte eine angemessene Zeitspanne liegen, damit Sie genügend Zeit haben, alle Eventualitäten zu prüfen.
    • Schritt 3: Setzen Sie sich intensiv mit den einzelnen Sachverhalten auseinander und stellen Sie die steuerlichen Auswirkungen dar.
    • Schritt 4: Zeigen Sie Ihrem Mandanten diese steuerlichen Auswirkungen auf und legen Sie fest, bei welchem Thema sich Gegenwehr lohnt.
    • Schritt 5: Spielen Sie die bevorstehende Schlussbesprechung mit Ihrem Mandanten durch und stimmen Sie ab, wie sein Einsatz dabei aussehen sollte.

    Verhaltensknigge bei der Schlussbesprechung

    Die Schlussbesprechung sollte zwar stets auf einem sachlichen Niveau bleiben, etwas „Schauspielerei“ gehört dennoch dazu. An diesem Punkt ist wie in jeder Phase der Prüfung wieder einmal die Psyche des Prüfers zu beleuchten. Der Prüfer unterliegt einem Statistikdruck. Für die Prüfung eines Betriebs bekommt er je nach Größenklasse eine bestimmte Punktzahl. Je nach Höhe dieser Punktzahl hat er nur eine bestimmte Anzahl an Tagen vom Prüfungsbeginn bis zur Berichtsabfassung (siehe MBP 04, 8) zur Verfügung. Für Stellungnahmen bei Einsprüchen gegen spätere Steuerbescheide bleibt ihm demnach kaum Zeit. Deshalb sollten Sie bei Feststellungen, die nicht ganz eindeutig sind oder bei denen Sie sich ungerecht behandelt fühlen, signalisieren, dass Sie Ihrem Mandanten zu einem Einspruch raten werden. Häufig ist der Betriebsprüfer wegen seines engen Zeitlimits zu Kompromissen oder sogar zur Verwerfung der strittigen Feststellung bereit.  

    Absprache mit Mandanten treffen

    Schauspielerei ist auch gefordert, wenn Sie mit Ihrem Mandanten zu bestimmten Sachverhalten gezielte Strategien entwerfen. Folgendes Szenario wäre denkbar: Geht es beispielsweise um die Höhe einer Rückstellung, sollten Sie die Kürzung durch den Betriebsprüfer vehement bestreiten. Nach einiger Zeit sollte sich Ihr Mandant jedoch ein wenig einsichtig zeigen und ein gewisses Verständnis für die Einwände des Prüfers entgegenbringen. In den meisten Fällen wird der Prüfer diesen Strohhalm für eine Einigung ergreifen. Er wird zwar seine Feststellung dem Grundsatz nach aufrechterhalten – nämlich die Kürzung einer Rückstellung – er wird jedoch zugleich einer kompromissfähigen Kürzung zustimmen. Sie sollten Ihrem Mandanten – zumindest nach außen – bis zum Schluss von dem Kompromiss abraten. Das hat den Effekt, dass sich der Prüfer bei einer späteren Einigung psychologisch bestätigt fühlt und Sie dennoch Ihr anvisiertes Ziel erreichen, nämlich weniger Steuern nachzahlen zu müssen.