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    PStR Praxis Steuerstrafrecht

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    12.04.2010 | Vorsteuerabzug

    Gemischt genutzte Grundstücke: Seeling-Modell steht vor dem Aus!

    Nach einer Änderung in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Richtlinie 2009/162/EU des EU-Rates 22.12.09, Amtsblatt der Europäischen Union L 10, 14, Abruf-Nr. 100759), die vom deutschen Gesetzgeber spätestens bis zum 1.1.11 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird die Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken künftig nicht mehr in voller Höhe abzugsfähig sein. Nur für Ausgaben, die auf die unternehmerische Verwendung entfallen, bleibt der Vorsteuerabzug erhalten. Das Seeling-Modell, dass in der Investitionsphase oftmals einen echten Zins- und Liquiditätsvorteil bietet, steht somit vor dem endgültigen Aus.  

     

    Hinweis

    Der deutsche Gesetzgeber wird die EU-Vorgaben voraussichtlich über das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 umsetzen. Geplant ist ein Bestandsschutz für in 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien. Über den Entwurf des JStG 2010, der voraussichtlich kurz nach Redaktionsschluss veröffentlicht wird, werden wir Sie zeitnah unterrichten.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 55 | ID 134913

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