· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen im Überblick
Jahressteuergesetz 2019, Bürokratieentlastung, Grundsteuerreform & Co.
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Der Gesetzgeber war in den vergangenen Monaten sehr aktiv und hat eine Reihe von Gesetzen mit steuerlicher Breitenwirkung beschlossen. Ausgewählte Neuregelungen werden vorgestellt. |
1. Jahressteuergesetz 2019
Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 19, 2451) enthält viele steuerliche Änderungen, sodass es auch als Jahressteuergesetz (JStG) 2019 bezeichnet wird.
1.1 Ertragsteuern
Zusätzlich zu den bereits im Regierungsentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Dienstwagenbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses u. a. Folgendes ergänzt: Bei Anschaffung nach dem 31.12.18 und vor dem 1.1.31 ist die Bemessungsgrundlage nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40.000 EUR beträgt.
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