08.07.2009 | Werbungskosten
BFH: Auch die mittelbare Finanzierung von Mietgrundstücken ist steuerlich begünstigt
In der Praxis werden Mietgrundstücke oftmals über Darlehen finanziert, die durch Lebensversicherungen abgesichert werden. Mit den Versicherungsbeiträgen werden dann die jeweiligen Anschaffungsdarlehen getilgt. Der BFH (25.02.09, IX R 62/07, Abruf-Nr. 091457) musste nun entscheiden, ob die Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Versicherungsbeiträge anfallen, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die Richter aus München urteilten wie folgt: Während mit den Versicherungsbeiträgen die Anschaffungsdarlehen getilgt werden und sie deshalb zum privaten Vermögensbereich des Darlehensnehmers zählen, dienen die Schuldzinsen der Finanzierung der Tilgung der Anschaffungskosten. Daher sind sie in gleicher Weise zu beurteilen wie Schuldzinsen für ein Anschaffungsdarlehen.