· Fachbeitrag · Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Schuldzinsen: Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Das gilt zumindest dann, wenn das Grundstück weiterhin zur Vermietung genutzt wird ( FG Niedersachsen 30.10.24, 3 K 145/23, Abruf-Nr. 245166 ). |
1. Sachverhalt
Eheleute erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus insgesamt fünf Vermietungsobjekten. Dazu gehörten die Objekte X1 und X2.
Für die im Jahr 2013 erfolgte Anschaffung der beiden Objekte wurden zwei Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen über 200.000 EUR diente der Finanzierung des Objekts X1. Mit dem anderen Darlehen über 195.000 EUR wurde das Objekt X2 finanziert. Eine den Eheleuten ebenfalls gehörende Immobilie Y diente der Bank als Zusatzsicherheit. Die Immobilie Y wurde von den Eheleuten zunächst selbst bewohnt und diente anschließend zur Erzielung von Vermietungseinkünften.
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