Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2007 | Werbungskosten

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Im Hinblick auf den in Art. 6 GG verankerten Schutz der Familie erkennt die Rechtsprechung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung ab dem Zeitpunkt an, in dem ein gemeinsames Kind in der gemeinschaftlichen Wohnung aufgenommen wird. Der BFH hat aktuell (15.3.07, VI R 31/05, Abruf-Nr. 071467) entschieden, dass die Gründung eines doppelten Haushalts unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dann beruflich veranlasst ist, wenn die Partner vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig sind, dort wohnen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen. Was unter dem Begriff „zeitlicher Zusammenhang“ zu verstehen ist, wurde nicht genau definiert. Im Urteilsfall sahen die Richter diese Voraussetzung nicht als gegeben an, denn der Kläger hatte erst zwei Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Kindes seinen Wohnsitz in die Wohnung der Partnerin verlegt. 

     

    Praxishinweis: In einer älteren Entscheidung haben die Richter des FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass bereits während der Schwangerschaft eine doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu bejahen sein kann (14.10.91, 5 K 1666/91, EFG 92, 325). 

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 93 | ID 109677