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  • 01.10.2007 | Werbungskosten

    Entfernungspauschale verfassungsgemäß?

    Das Niedersächsische FG und das FG des Saarlandes haben dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist. Beim BVerfG sind die Verfahren unter den Aktenzeichen 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07 anhängig. Hintergrund ist die durch das Steueränderungsgesetz 2007 eingefügte Regelung des § 9 Abs. 2 EStG, wonach ab 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden können.  

     

    Nach dem BMF-Schreiben vom 4.5.07 (IV A 7 – S 0623/07/0002) versagte die Verwaltung die Aussetzung der Vollziehung. Dieser Auffassung ist nunmehr der BFH mit seinem Beschluss vom 23.8.07 (VI B 42/07, Abruf-Nr. 072873) entgegengetreten und hat den Steuerpflichtigen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Eintragung des ungekürzten Betrags auf der Lohnsteuerkarte gewährt. Der BFH bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, wonach ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale zu bejahen sind.  

     

    Diese Zweifel ergäben sich bereits daraus, dass im Schrifttum beachtliche Bedenken geäußert worden seien, widersprüchliche FG-Entscheidungen vorlägen und die Streitfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden sei. Der BFH folgte nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, dass wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung höher zu bewerten sei als das individuelle Interesse der Antragsteller an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.  

     

    Praxishinweis