08.09.2009 | Werbungskosten
SV-Pflicht: Beraterhonorar nicht abzugsfähig
Wenn der GmbH-Geschäftsführer eine Beratungsfirma beauftragt, um zu prüfen, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, sind die Honoraraufwendungen weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit noch bei den sonstigen Einkünften abzugsfähig. Das gilt nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz (25.3.09, 2 K 1478/07, Rev. BFH unter VI R 25/09, Abruf-Nr. 092431) selbst dann, wenn sich aufgrund der festgestellten Sozialversicherungsfreiheit ein höherer Bruttoarbeitslohn ergibt.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 148 | ID 129882