· Fachbeitrag · Einkommensbesteuerung
Ob Fußball, Tennis, hauptberuflich oder nebenher: So werden Trainer besteuert!
von StBin Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Für Sporttrainer und Mannschaftsbetreuer unterscheiden sich die steuerlichen Spielregeln vor allem danach, ob sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Insbesondere im zweiten Fall spielt der Übungsleiterfreibetrag eine große Rolle, wenn die Nebentätigkeit im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich ausgeübt wird. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alle Tipps und Tricks zum Steuerfreibetrag und worauf es bei Trainern sonst noch ankommt. |
1. Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer
In der Praxis hat der Übungsleiterfreibetrag des § 3 Nr. 26 EStG große Bedeutung für zahlreiche Trainer, die nebenberuflich für einen öffentlichen oder gemeinnützigen Auftrag- bzw. Arbeitgeber tätig sind.
1.1 Abgrenzung Nebentätigkeit
Die Prüfreihenfolge beginnt mit der Abgrenzung einer Neben- von einer Haupttätigkeit. Maßgebliches Kriterium ist hier der Zeitumfang, d. h., die Tätigkeit darf (bezogen auf das Kalenderjahr) nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen (R 3.26 Abs. 2 LStR).
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