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  • 01.07.2006 | Werbungskosten

    Zahlungen an Instandhaltungsrücklage sind keine Werbungskosten

    Der BFH hat mit Beschluss vom 21.10.05 (BFH/NV 06, 291) nochmals seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass beim einzelnen Wohnungseigentümer mit der Zahlung in die Instandhaltungsrücklage zwar das Geld bei ihm abgeflossen ist. Anteilige Werbungskosten beim einzelnen Wohnungseigentümer entstehen jedoch erst dann, wenn der Verwalter das Vermögen für die einzelnen Reparaturen verausgabt hat. Daran ändert auch die neue Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nichts (NJW 05, 2061). 

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 109 | ID 88319