· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
BFH hält Hinzurechnungsvorschriften für verfassungsgemäß
| In einem AdV-Verfahren hat der BFH klar zu verstehen gegeben, dass er keine ernstlichen Zweifel daran hat, dass die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG verfassungsgemäß sind ( BFH, Beschluss vom 16.10.12, I B 128/12, Abruf-Nr. 123518 ). Damit widerspricht der BFH einem Beschluss des FG Hamburg (29.2.12, 1 K 138/10 ), das von der Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnungsvorschriften überzeugt ist und deshalb das BVerfG zur Durchführung einer Normenkontrolle angerufen hat. |
Beachten Sie | Durch den Beschluss des BFH wird die Entscheidung des BVerfG nicht vorweggenommen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 199 | ID 36938370