· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Bei gesplitteter Abfindungszahlung steht der Steuervorteil auf dem Spiel!
| Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst, erhält der Arbeitnehmer oftmals eine Abfindung, die steuerbegünstigt sein kann („Fünftelregelung“). Wenn die Abfindung jedoch auf zwei Jahre verteilt - also gesplittet - ausgezahlt wird, steht der Steuervorteil auf dem Spiel. Der praktische Fall zeigt, worauf in solchen Fällen zu achten ist. |
1. Sachverhalt
A war 30 Jahre bei einem Elektrobetrieb angestellt und erzielte einen Bruttoarbeitslohn von 36 TEUR p.a. Wegen persönlicher Differenzen zwischen A und seinem neuen Vorgesetzten wurde das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers zum 30.11.13 per Aufhebungsvertrag beendet. A erhielt für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung i.H. von 120 TEUR, wobei 10 TEUR am 15.12.13 und 110 TEUR am 30.6.14 ausgezahlt wurden.
Frage: Kann der Betrag von 110 TEUR ermäßigt besteuert werden?
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