Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Bei gesplitteter Abfindungszahlung steht der Steuervorteil auf dem Spiel!

    | Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst, erhält der Arbeitnehmer oftmals eine Abfindung, die steuerbegünstigt sein kann („Fünftelregelung“). Wenn die Abfindung jedoch auf zwei Jahre verteilt - also gesplittet - ausgezahlt wird, steht der Steuervorteil auf dem Spiel. Der praktische Fall zeigt, worauf in solchen Fällen zu achten ist. |

    1. Sachverhalt

    A war 30 Jahre bei einem Elektrobetrieb angestellt und erzielte einen Bruttoarbeitslohn von 36 TEUR p.a. Wegen persönlicher Differenzen zwischen A und seinem neuen Vorgesetzten wurde das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers zum 30.11.13 per Aufhebungsvertrag beendet. A erhielt für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung i.H. von 120 TEUR, wobei 10 TEUR am 15.12.13 und 110 TEUR am 30.6.14 ausgezahlt wurden.

     

    Frage: Kann der Betrag von 110 TEUR ermäßigt besteuert werden?