· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen: Das sollten Sie wissen!
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Wird ein Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, erhält der ausscheidende Arbeitnehmer oft eine Abfindung. Eine ermäßigte Besteuerung gewährt der Fiskus jedoch nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beitrag zeigt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, was hier zu beachten ist. |
1. Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung
Scheidet ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus und erhält er eine Abfindung, kann es sich hierbei um „normal“ zu besteuernden Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG oder um steuerbegünstigte Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG handeln. Letztere unterliegen als außerordentliche Einkünfte einem ermäßigten Steuersatz (Fünftelregelung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Entschädigung für entgangene/entgehende Einnahmen bzw. für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (§ 24 Nr. 1a, b EStG) und
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