· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Beim Wechsel der Gesellschafterstellung bei einer KG die Auswirkungen auf § 15a EStG beachten!
| Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) kann es sinnvoll sein, die bisherige „Rollenverteilung“ zu verändern. So kann aus einem Komplementär ein Kommanditist oder aus einem Kommanditist ein Komplementär werden. Welche Auswirkungen der Statuswechsel auf die Verlustausgleichsbeschränkung ( § 15a EStG ) hat, zeigt der praktische Fall. |
1. Sachverhalt
A (54) ist Komplementär der A-Eisenhandel KG. Sein Sohn S (29) ist vor einigen Jahren als Kommanditist in die Gesellschaft eingetreten. A möchte die Komplementärstellung aus Altersgründen seinem Sohn übergeben und nur noch als Kommanditist beteiligt sein. Der Statuswechsel soll an seinem 55. Geburtstag, d.h. im laufenden Geschäftsjahr, erfolgen.
In den vergangenen Wirtschaftsjahren erzielte die KG erhebliche Verluste. Die Kapitalkontenstände der Gesellschafter zum 31.12. lauten: -80 TEUR für A sowie -50 TEUR für S (entspricht dem vom FA für S festgestellten verrechenbaren Verlust zum 31.12.). Die folgende Abbildung verdeutlicht die Situation vor und nach dem Wechsel der Gesellschafterstellung:
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