· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Gewinnermittlung: Aktuelle Probleme bei der zeitlichen Zuordnung von USt-Vorauszahlungen
von StB vBP Dipl.-Kfm. Rainer Dahme, Ennepetal
| Die 10-Tage-Fiktion des § 11 EStG führt bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen häufig zu Streitigkeiten mit dem FA. Da Änderungsanträge nur in den Fällen des § 164 AO (Vorbehalt der Nachprüfung) erfolgreich sein sollen, steht der Betriebsausgabenabzug auf dem Spiel, wenn die Zahlung dem falschen VZ zugeordnet wird. Ein praktischer Fall des FG Düsseldorf (28.4.15, 11 K 397/15 E, Abruf-Nr. 145004) zeigt, worauf zu achten ist. |
1. Sachverhalt
Ingenieur A ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung. Dem FA liegt eine Einzugsermächtigung für alle fälligen Steuern vor. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2012 (Zahllast von 3.166,73 EUR) reichte A am 10.12.12 beim FA ein. Fällig war die Zahlung durch die Dauerfristverlängerung am 10.1.13. Die tatsächliche Kontobelastung erfolgte am 14.1.13.
Frage: Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung in der Gewinnermittlung für 2012 oder für 2013 zu erfassen?
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