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  • · Fachbeitrag · Der Praktische Fall

    Häusliche Privatnutzung der EDV-Ausstattung: 
Darauf sollte im Lohnbüro geachtet werden!

    | Da es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal zu finden, setzen Arbeitgeber vermehrt auf Heimarbeitsplätze. Dabei wird den jeweiligen Arbeitnehmern häufig ein Computer und weitere Hardware, wie z.B. ein Drucker, Monitor oder Scanner auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung wird nachfolgend vorgestellt. |

    1. Sachverhalt

    Nach ihrer Elternzeit möchte Grafik-Designerin M wieder für ihren langjährigen Arbeitgeber A tätig werden. Um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, bittet sie A, am Montag und am Donnerstag von zu Hause aus tätig werden zu dürfen. Da es sich bei der M um eine qualifizierte und zuverlässige Arbeitnehmerin handelt, willigt A schließlich ein.

     

    Damit M ihre Tätigkeit auch von zu Hause aus erledigen kann, will ihr A eine EDV-Ausstattung (auch zur privaten Nutzung) zur Verfügung stellen. Da A seine EDV-Ausstattung erst kürzlich erneuert hat, spielt er mit dem Gedanken, der M einen ausgemusterten, aber noch voll funktionsfähigen PC (inkl. Monitor, Drucker und Scanner) zu schenken. A erkundigt sich bei seinem Steuerberater, inwiefern diese Vorgehensweise sinnvoll ist.