· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Minijobs im Privathaushalt
| Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass beide Partner berufstätig sind. Da für die Hausarbeit kaum Zeit bleibt, liegt es nahe, eine Haushaltshilfe auf 450-EUR-Basis zu beschäftigen. Der praktische Fall stellt die rechtlichen Grundlagen vor, geht auf wichtige Besonderheiten ein und zeigt u.a. auf, dass sich eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung „unter dem Strich“ sogar finanziell rechnen kann. |
1. Sachverhalt
Die Eheleute EF und EM möchten ihre Nachbarin als Haushaltshilfe einstellen, da EF ihre berufliche Tätigkeit als Lehrerin wieder aufgenommen hat. Die Nachbarin übt bereits eine Tätigkeit als Haushaltshilfe aus (Beschäftigungsbeginn am 1.1.12), in der sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat, um von der Riester-Förderung profitieren zu können. Bei dem neuen Beschäftigungsverhältnis möchte sie von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Die Eheleute erkundigen sich bei ihrem Steuerberater, was sie aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten haben.
2. Lösung
Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Zum einen werden auf das Arbeitsentgelt vergleichsweise geringe Abgaben erhoben. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG profitieren.
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