· Fachbeitrag · Der Praktische Fall
Rücklage für Ersatzbeschaffung als adäquates Mittel zur Steuerstundung
| Ein außerordentliches Ereignis - wie z.B. ein Brand- oder Sturmschaden - kann eine erhebliche Belastung darstellen. Durch eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann zumindest erreicht werden, dass ein Ereignis infolge höherer Gewalt nicht auch noch zu steuerlichen Nachteilen führt. Der praktische Fall stellt die Berechnungssystematik sowie die unterschiedliche Behandlung in Handels- und Steuerbilanz vor. |
1. Sachverhalt
Die Meier Entsorgungs GmbH handelt u.a. mit Schrottresten und hat ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr. Im November 2011 wurde ein Radlader aufgrund eines Brands in der Lagerhalle vollständig zerstört. Der Radlader hatte zum Zeitpunkt des Brands einen Restbuchwert i.H. von 140 TEUR. Da der Radlader versichert war, leistete die Versicherung im Dezember 2011 eine Entschädigung von 200 TEUR. Bereits im gleichen Monat nahm die Meier Entsorgungs GmbH die Preisverhandlungen für einen neuen Radlader auf. Anfang Januar 2012 wurde der Radlader (betriebliche Nutzungsdauer 10 Jahre) zu einem Kaufpreis von 160 TEUR geliefert.
Da die Meier Entsorgungs GmbH für 2011 ein möglichst geringes steuerliches Ergebnis anvisiert, stellt sich die Frage, wie dieser Sachverhalt möglichst steuerneutral abzubilden ist.
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