· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Steuerfalle: Niedrig verzinste Darlehen unter nahen Angehörigen
| Der Leitzins der Europäischen Zentralbank befindet sich auf einem historischen Tiefstand von 0,5 %. Vor diesem Hintergrund erscheint es unverständlich, dass Darlehen unter nahe stehenden Personen mit einer Verzinsung von knapp unter 3 % von den Finanzämtern dennoch oftmals als schenkungsteuerpflichtig beurteilt werden. Bei unverzinslichen Darlehen wird sogar unter Verweis auf § 12 Abs. 3 BewG ein Zins von 5,5 % als maßgeblich, sprich fremdüblich angesehen. Die Steuerfolgen bei niedrig verzinsten Darlehen verdeutlicht der praktische Fall. |
1. Sachverhalt
An einer gewerblich tätigen GbR sind die Eheleute E mit 40 % und F mit 60 % beteiligt. E möchte der GbR für betriebliche Investitionen ein Darlehen über 1 Mio. EUR gewähren (Laufzeit: 10 Jahre, monatliche Tilgung: 8.333,33 EUR). E fragt seinen Steuerberater nach etwaigen Schenkungsteuerfolgen bei einem Zinssatz von 2 % (alternativ 0 %). Wegen einer erst kürzlich erfolgten größeren Zuwendung sind die schenkungsteuerlichen Freibeträge unter den Eheleuten für die nächsten zehn Jahre aufgebraucht.
2. Lösung
Zunächst ist festzuhalten, dass der Darlehensvertrag im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung schriftlich abgeschlossen und entsprechend der Vereinbarungen durchgeführt werden sollte.
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