· Fachbeitrag · Besitzsteuern
Schenkungsteuerrisiken bei Darlehen unter Angehörigen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben und StB Dipl.-Finw. (FH) Dennis Liboschik, beide Dortmund
| Damit Darlehen unter nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen sind, müssen sie fremdüblich vereinbart sein. Häufiger Streitpunkt ist dabei die Fremdüblichkeit der Verzinsung ‒ auch vor dem Hintergrund der Schenkungsteuer. Der Beitrag zeigt aktuelle Probleme in der Praxis. |
1. Musterfall
S beabsichtigt, ein Vermietungsobjekt mit guter Rendite zu erwerben. Einen Teil des Kaufpreises muss er fremdfinanzieren. Da sein Vater V gerade eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen hat, stellt V dem S einen Betrag über 200.000 EUR darlehensweise zur Verfügung. Beide Parteien sind mit der Situation zufrieden: S muss keinen Bankkredit aufnehmen und V hat eine sichere Geldanlage.
Der Zinssatz wird mit 2 % vereinbart. Das Darlehen ist nach zehn Jahren in einem Betrag zu tilgen. Sondertilgungen sollen jedoch vereinbarungsgemäß jederzeit möglich sein. Zur Sicherheit tritt S dem V seine Ansprüche aus einer in zehn Jahren fälligen Lebensversicherung ab. Der Vertrag wird entsprechend der Vereinbarungen tatsächlich so durchgeführt. Das bedeutet: S zahlt die Zinsen pünktlich und regelmäßig auf ein Konto des V. Eine Schenkung des Darlehensbetrags ist nicht beabsichtigt.
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