· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb von Wirtschaftsgütern des Gesellschafters
| Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von ihrem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, schauen die Betriebsprüfer regelmäßig ganz genau hin. Die Praxis zeigt nämlich, dass hier oftmals eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. Der praktische Fall zeigt die steuerlichen Konsequenzen sowohl für die Gesellschaft als auch für den Anteilseigner. |
1. Sachverhalt
A ist Alleingesellschafter der A-GmbH. Zum 1.1.12 hat A seinen privaten Pkw für 40.000 EUR an die A-GmbH verkauft. Die Überweisung des Kaufpreises erfolgte auf das Privatkonto des A. Der Pkw wurde aktiviert und über eine (nicht zu beanstandende) Restnutzungsdauer von vier Jahren linear abgeschrieben. Bei einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass der Kaufpreis überhöht war, denn nachweislich wären nur 20.000 EUR angemessen gewesen.
Frage: Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Körperschaftsteuerveranlagungen für die Jahre 2012 ff. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen?
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