· Fachbeitrag · Bilanzierung
Bilanzberichtigung und -änderung: Bilanzansätze rechtssicher korrigieren (Teil 1)
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Wurde eine Bilanz aufgestellt und stellen sich später bilanzielle Fehler heraus, ist zu prüfen, ob, wann und wie diese korrigiert werden können. Insbesondere wenn sich durch den Bilanzierungsfehler ein falscher Gewinn ergeben hat, ist eine umfangreiche Prüfung unerlässlich. MBP zeigt im ersten Teil des Beitrags anhand zahlreicher Beispiele, wie die Bilanzberichtigung abläuft und welche Besonderheiten gelten. |
1. Handels- versus Steuerrecht
Das Handelsrecht kennt keine explizite Regelung zur Bilanzberichtigung. Korrekturen sind aber auch hier möglich, wobei wie folgt zu unterscheiden ist:
- Werden Änderungen an einem festgestellten Jahresabschluss vorgenommen, spricht man von einer Bilanzänderung. Vor der Feststellung liegt keine Bilanzänderung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Korrekturen ohne Weiteres möglich.
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