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  • · Fachbeitrag · Anschaffungsnahe Herstellungskosten

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG verankerten Steuerfallen kennen und vermeiden!

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

    | Werden für die Vermietung keine Neubauten, sondern Bestandsimmobilien erworben, stehen oft umfangreiche Sanierungen und Modernisierungen an. Eigentlich ist das kein steuerliches Problem, denn die Aufwendungen können sofort als Werbungskosten abgesetzt werden. Diesen Abzug kann aber § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG verhindern. Liegen nämlich die Voraussetzungen vor, gewährt das FA den Abzug nur verteilt über die Gebäudeabschreibung ‒ ein immenser Nachteil. Grund und Anlass, die Steuerfallen zu beleuchten. |

    1. Grundsatz: Sofortiger Abzug oder gleichmäßige Verteilung

    Lassen Steuerpflichtige ein Vermietungsobjekt modernisieren oder instand setzen, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen. Diese können im Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten geltend gemacht werden und so die Vermietungseinkünfte reduzieren ‒ und das unabhängig von der Höhe der Aufwendungen. Die Eintragung erfolgt in der Anlage V in den Zeilen 55 bis 56.

     

    Der sofortige Abzug ist aber nicht zwingend, vielmehr besteht ein Wahlrecht: Wird das Vermietungsobjekt