· Fachbeitrag · Bilanzierung
Coronapandemie: Typische Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss 2020
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| In den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen für 2019 hat sich die Coronapandemie „nur“ auf den Anhang und den Lagebericht ausgewirkt. Doch das ist bei den nun anstehenden Jahresabschlüssen für 2020 anders: Hier sind vor allem die Bilanz und die GuV betroffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Auswirkungen. |
1. Einführung
Zu den „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.19 und deren Prüfung“ hat das IDW mit Fachlichem Hinweis (Teil 1) vom 4.3.20 Stellung bezogen. Inzwischen hat das IDW in weiteren Stellungnahmen, die für den Jahresabschluss 2020 bedeutsam sind, nachgelegt. Relevant sind insbesondere die Hinweise im 2. Teil (nachfolgend zitiert als: IDW, Fachlicher Hinweis, Teil 2).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die gesetzlichen Vertreter haben eine Einschätzung der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Regelfall für die Dauer von mindestens einem Jahr nach dem Abschlussstichtag abzugeben (IDW PS 270 n. F., Rz. 18, IDW-Life 18, 755). Dabei „sind … belastbare Aussagen der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen zur Durchführung von Stützungsmaßnahmen bzw. Gewährung von öffentlichen Unterstützungsleistungen“ zu berücksichtigen (IDW, Fachlicher Hinweis, Teil 2, Abschnitt 2). Ist trotz der Stützungsmaßnahmen nicht von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, ist der Jahresabschluss unter Liquidationsgesichtspunkten aufzustellen (IDW RS HFA 17, IDW-Life 16, 1035 ff. und IDW-Life 18, 777).
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