· Fachbeitrag · Bilanzierung
Immer wieder übersehen ‒ 10 typische Fehler bei der Jahresabschlusserstellung
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Meißen
| Bei der Jahresabschlusserstellung schleichen sich immer mal wieder (kleine) Fehler ein. Nachfolgend werden 10 typische Aspekte bzw. Fehlerquellen aufgezeigt, die es zu vermeiden gilt. |
1. Inventur: Körperliche Aufnahme und Anlagenlisten
Nach § 240 Abs. 2 HGB sind zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres alle Vermögensgegenstände und Schulden aufzunehmen. Es ist also eine Inventur zu machen. Nach § 241 Abs. 2 HGB bedarf es indes keiner körperlichen Bestandsaufnahme am Abschlussstichtag, wenn der Bestand der Vermögensgegenstände für den Abschlussstichtag durch ein anderes ordnungsmäßiges Verfahren festgestellt werden kann. Zu diesen anderen Verfahren gehört insbesondere die permanente Inventur, die viele Steuerberater für die Bestandsführung im Anlagevermögen verwenden. Dabei werden die Zu- und Abgänge bereits im Rahmen der laufenden Buchführung erfasst.
Außerhalb der laufenden Zu- und Abgänge mangelt es aber oft an den erforderlichen Inventurmaßnahmen. So fehlen oft die erforderlichen Aufräumarbeiten bei den nicht mehr nutzbaren, in der Regel voll abgeschriebenen Vermögensgegenständen. In Anlagenlisten finden sich immer wieder Uralt-Laptops, veraltete Nadeldrucker oder nicht mehr genutzte GWG. Es gilt: Was nicht mehr nutzbar ist, gehört nicht in die Anlagenliste!
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