· Fachbeitrag · Bilanzierung und Offenlegung
Wie viel Erleichterung steckt wirklich im MicroBilG?
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Heidelberg
| Für Kleinstkapitalgesellschaften sind sowohl bei der Rechnungslegung als auch bei der Offenlegung Erleichterungen in Kraft getreten (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.12, BGBl I 12, 2751). Angesichts der nachfolgend vorgestellten Praxisprobleme stellt sich jedoch die (sicherlich etwas provokante) Frage, ob letztendlich die Vereinfachungen oder gar die Anwendungsfragen überwiegen? |
1. Anwendungsbereich
Grundlage für das Gesetz ist die Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den EU-Mitgliedstaaten erlaubt, für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren.
Die Neuregelungen im HGB beschränken sich auf Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i.S. des § 264a HGB. Nach § 267a HGB können diese Gesellschaften Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten (zur Frage der rückwirkenden Prüfung der nachfolgenden Schwellenwerte vgl. Schellhorn, DB 12, 2299):
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